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   BVerwG, 26.01.2004 - 2 B 39.03   

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BVerwG, 26.01.2004 - 2 B 39.03 (https://dejure.org/2004,13726)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2004 - 2 B 39.03 (https://dejure.org/2004,13726)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2004 - 2 B 39.03 (https://dejure.org/2004,13726)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.07.1963 - II C 157.60

    Gesetzlicher Ermessensrahmen bei der Entscheidung über einen Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2004 - 2 B 39.03
    Bereits mit Urteil vom 2. Juli 1963 BVerwG 2 C 157.60 (BVerwGE 16, 194 ) hat der beschließende Senat darauf hingewiesen, dass die bei der Ermessensentscheidung zugelassenen Erwägungen auf die "dienstlichen Rücksichten" beschränkt sind; "fiskalische Erwägungen liegen jedenfalls außerhalb des Rahmens, den der Gesetzgeber dem behördlichen Ermessen gezogen hat".
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2004 - 2 B 39.03
    Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich nicht, dass das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung entscheidungserheblicher konkreter Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 2 C 27.96

    Ermäßigung der Arbeitszeit;; Versorgungsabschlag wegen Teilzeitbeschäftigung;

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2004 - 2 B 39.03
    Dies gilt nicht nur für eine Teilzeitbeschäftigung (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 BVerwG 2 C 27.96 Buchholz 239.1 § BeamtVG Nr. 1 S. 3), sondern auch für eine Beurlaubung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.01.2012 - 1 L 170/11

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand auf dessen Antrag - hier: 13 Jahre vor

    Der Beamte hat indes einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über seinen Antrag ( vgl.: BVerwG, a. a. O. sowie Beschluss vom 26. Januar 2004 - 2 B 39.03 -, Buchholz 232 § 42 BBG Nr. 24; ).

    Damit würde die Absicht des Gesetzgebers unterlaufen, dem Beamten prinzipiell - soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen - die Möglichkeit zu eröffnen, vor Erreichen der Altersgrenze ohne den Nachweis der Dienstunfähigkeit in den Ruhestand zu treten ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2004, a. a. O. ).

    Dementsprechend stellte ebenso wenig eine bereits bewilligte Beurlaubung des Beamten über den Zeitpunkt der begehrten Zurruhesetzung hinaus einen Gesichtspunkt dar, der eine ermessensfehlerfreie Ablehnung des Antrages auf vorzeitige Versetzung in den Ruhestand rechtfertigen könnte ( vgl.: BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2004, a. a. O. ).

  • VG Düsseldorf, 20.09.2011 - 2 K 175/11

    Zulässigkeit der rückwirkenden Versetzung eines Lehrers in den Ruhestand;

    Zwar sind die bei der Ermessensentscheidung nach § 45 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBG a. F. bzw. § 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBG NRW zugelassenen Erwägungen auf "dienstliche Rücksichten" beschränkt, Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 2 B 39/03 - Urteil vom 2. Juli 1963 2 C 157/60 -, BVerwGE 16, 194, wobei sich vorliegend zumindest aus schulischer Sicht mit Blick auf den zeitgleichen Beginn der Freistellungsphase keine Einwände ergeben.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2004, a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1963, a.a.O..

  • VG Düsseldorf, 05.02.2013 - 2 K 3453/11

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand durch vorzeitige Beendigung der

    Zwar sind die bei der Ermessensentscheidung nach § 45 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBG a. F. bzw. § 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LBG NRW zugelassenen Erwägungen auf "dienstliche Rücksichten" beschränkt, Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 2 B 39/03 - Urteil vom 2. Juli 1963 2 C 157/60 -, BVerwGE 16, 194, wobei sich vorliegend zumindest aus schulischer Sicht mit Blick auf den zeitgleichen Beginn der Freistellungsphase keine Einwände ergeben.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2004, a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1963, a.a.O..

  • VG Düsseldorf, 14.04.2004 - 2 K 2293/02

    Rechtmäßigkeit der Versetzung in den Ruhestand unter gleichzeitiger

    Zwar sind die bei der Ermessensentscheidung nach § 45 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 LBG zugelassenen Erwägungen auf "dienstliche Rücksichten" beschränkt, vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 2 B 39/03 - Urteil vom 2. Juli 1963 2 C 157/60 -, BVerwGE 16, 194, wobei vorliegend zumindest aus schulischer Sicht keine Einwände bestanden.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2004, a.a.O.; Urteil vom 2. Juli 1963, a.a.O..

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2020 - 1 A 3014/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 2 B 39.03 -, juris, Rn. 2.
  • VG Aachen, 30.01.2017 - 1 K 2352/15

    Anfechtung; Antrag; Beamter; Beurlaubung; Erklärung; Rücknahme; Ruhestand;

    vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2004 - 2 B 39/03 -, juris Rn. 2.".
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BVerwG, 19.02.2004 - 2 KSt 1.04, 2 B 39.03 (https://dejure.org/2004,30462)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.2004 - 2 KSt 1.04, 2 B 39.03 (https://dejure.org/2004,30462)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 2 KSt 1.04, 2 B 39.03 (https://dejure.org/2004,30462)
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